Die GWK ist die Organisation, in der die im Grundgesetz verankerte gemeinsame Bund-Länder-Förderung von Wissenschaft verhandelt und realisiert wird. Im Rahmen der GWK beschließen die Wissenschafts- und Finanzministerminister von Bund und Ländern gemeinsame Programme zur Wissenschaftsförderung an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Vorbereitung der Beratungen und Beschlüsse der GWK erfolgt durch den Ausschuss, dem außerdem eine Reihe von Aufgaben zur abschließenden Entscheidung übertragen wurde. Der GWK-Ausschuss ist auf Abteilungsleiterebene der Wissenschafts- und Finanzministerministerien von Bund und Ländern besetzt.
Zu den Aufgaben der GWK gehören auch die Beschlüsse zur gemeinsamen Weiterförderung von Leibniz-Instituten im Ergebnis der regelmäßigen Evaluierungen. In diesem Zusammenhang wird aller sieben Jahre auch ganz konkret über das IFW verhandelt. Die bevorstehende GWK-Ausschusssitzung ist deshalb eine gute Gelegenheit für IFW Dresden sich als lebendiges und erfolgreiches Forschungsinstitut darzustellen.